Förderprogramme

Digitalisierung und Innovation

Digitalisierung spielt nicht erst seit der Corona-Pandemie eine besondere Rolle in vielen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen und Fragestellung. Bei der Digitalisierung geht es grundsätzlich um die Transformation physischer Prozesse zu digitalen Daten und gleichzeitigen Verlagerung in virtuelle Räume. Dabei treibt sie die unternehmerische Innovationsfähigkeit, Produktivität und regionales Wirtschaftswachstum voran. Doch die notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen sind oftmals auch mit erheblichen Aufwänden und Investitionen verbunden.

 Um insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, bieten Bund und Länder öffentliche Förderprogramme, die Investitionen von Digitalisierungsmaßnahmen finanziell fördern. Hinsichtlich der Themen Digitalisierung und Innovation existieren verschiedene Förderprogramme – ein Überblick im Folgenden.

Förderschwerpunkte:

  • Beratungsdienstleistungen
  • Investitionen
  • Forschung und Entwicklung (Innovation)
  • Weiterbildung und Schulung

Hier finden Sie einen Gesamtüberblick (Stand: 01.12.2023): Download.


Förderprogramme: Beratungsdienstleistungen

go-Digital

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „go-digital“ werden Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung gefördert. Die Beratung strukturiert sich dabei in zwei Leistungsstufen: Potenzialanalyse/Realisierungskonzept sowie Konkretisierung bzw. Umsetzungskonzept. Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 50 % der Vorhaben bezogenen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von max. 1.100 Euro netto förderfähig. Es können bis zu 30 Beratertage gefördert werden.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fördert konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen (Einzelberatungen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung wie z.B. dem digitalen Wandel, Kosteneinsparungen oder Anpassungen des Geschäftsmodells. Die Förderquote liegt bei 50% bei max. förderfähigen Beratungskosten von 3.500€ (Eigenanteil: 1.750€). Es können höchstens zwei in sich geschlossene Beratungen pro Jahr und fünf pro Richtliniendauer gefördert werden.

INQA-Coaching

Das Förderprogramm „INQA-Coaching“ ist das Nachfolgeprogramm von „unternehmensWert: Mensch plus“. „INQA-Coaching“ fördert beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse (3 Stufen), die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert. Ziel ist es, die Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Transformation/Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten/zukunftsfähigen Unternehmenskultur zu unterstützen. Mit einem 80%igen Zuschuss werden bis zu 12 Beratertagen (max. 1.200 netto/Beratertag) gefördert. Die Beratungsleistungen werden durch autorisierte Prozessberater*innen durchgeführt. Anträge können durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen gestellt werden.

Förderprogramme: Investitionen

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Mit der Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in digitale Technologien (Modul 1) sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (Modul 2). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe. Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße bis zu 50%. Unter bestimmten Voraussetzungen sind höhere Förderquoten möglich. Die max. Fördersummen betragen 50.000 Euro für Einzelunternehmen und 100.000 Euro für Unternehmen aus Wertschöpfungsketten/-netzwerken. Unternehmen müssen mit ihrem Antrag einen Digitalisierungsplan einreichen. Achtung: Die Antragstellung läuft im Losverfahren.

Digitalbonus.Niedersachsen (ausgelaufen, neue Richtlinie für 2024 geplant)

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Mit dem „Digitalbonus.Niedersachsen“ können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, aus den Bereichen eHealth und Life Sciences sowie kleine, freiberufliche Planungsbüros Investitionen in Digitalisierungsvorhaben fördern lassen. Gefördert werden IKT-Hardware, -Software und Softwarelizenzen sowie Hard- und Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln. Der Zuschuss für kleine Unternehmen liegt bei 40% und für mittlere Unternehmen bei 20% der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderhöhe beträgt min. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro. Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist, dass ein digitaler Transformationsprozess im Unternehmen eingeleitet und nachgewiesen wird.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit dem „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ der Kreditanstalt KFW können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel innovativer Unternehmen zinsgünstig finanziert werden. Anträge für einen Kredit können durch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, junge Unternehmen in Gründung sowie Freiberufler gestellt werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 25 Millionen Euro.

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Förderprogramme: Forschung und Entwicklung (Innovation)

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Das „Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums unterstützt Unternehmen bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Innovationsprojekten. Im Fokus dieses Programms steht sowohl die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen als auch experimentelle Entwicklungen wie etwa Pilot- und Demonstrationsanlagen. Gefördert werden neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft auch kooperierende Forschungseinrichtungen. In begründeten Ausnahmefällen erhalten Nicht-KMU ebenfalls Unterstützung. Der max. Zuschuss beläuft sich auf bis zu 1 Mio. Euro.

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Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

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Mit der „Niedrigschwelligen Innovationsförderung für KMU und Handwerk“ bietet das niedersächsische Wirtschaftsministerium kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine finanzielle Unterstützung bei der Realisierung innovativer Vorhaben. Darunter fallen die niedrigschwellige Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen. Das Ziel dieses Programms ist die Verbesserung der unternehmerischen Marktchancen, indem technische und wirtschaftliche Risiken reduziert werden. Bezuschusst werden KMU sowie Handwerksunternehmen mit bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 100.000 Euro.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) marktorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte des innovativen Mittelstands in Deutschland. Ziel des Programms ist die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Zuschüsse erhalten neben den Unternehmen auch die mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Um Unternehmen und Forschungseinrichtungen passgenaue Förderung zu ermöglichen, bietet ZIM vier verschiedene Optionen: ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte, ZIM-Kooperationsnetzwerke und internationale ZIM-Kooperationsnetzwerke.

Logo Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Förderprogramme: Weiterbildung und Schulung

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) (ausgelaufen)

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Das Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ bietet Unternehmen die Chance, einen positiven Beitrag zum Fachkräftemangel zu leisten. Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen für Beschäftigte sowie Betriebsinhaber*innen in den SER-Programmgebieten Weser-Ems, Braunschweig und Lüneburg. Im Detail bedeutet diese Fördermaßnahme, dass anfallende Kosten für Qualifizierung (z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personal (z.B. Ausgaben für Freistellung) bezuschusst werden. Der Zuschuss liegt bei 50%, min. jedoch 1.000 Euro.

Ansprechpartner

Foto Paul Bauer

Herr Paul Bauer ist Ansprechpartner zu dem o.g. Thema und steht Ihnen bei Fragen (E-Mail: p.bauer@lkclp.de, Tel.: 04471/15-408) gerne zur Verfügung.

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