Förderprogramme

Digitalisierung und Innovation

Digitalisierung spielt eine wesentliche Rolle in vielen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen. Sie beinhaltet die Transformation physischer Prozesse in digitale Daten und deren Verlagerung in virtuelle Räume. Dieser Wandel fördert unternehmerische Innovationsfähigkeit, steigert die Produktivität und trägt zum regionalen Wirtschaftswachstum bei. Gleichzeitig sind die notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen oft mit erheblichen Aufwänden und Investitionen verbunden.

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, bieten Bund und Länder öffentliche Förderprogramme an. Diese Programme helfen, Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen finanziell zu fördern. Im Bereich Digitalisierung und Innovation gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Förderschwerpunkte:

  • Beratungsdienstleistungen
  • Investitionen
  • Forschung und Entwicklung (Innovation)
  • Weiterbildung und Schulung

Hier finden Sie einen Gesamtüberblick (Stand: 01.09.2024): Download.


Förderprogramme: Beratungsdienstleistungen

go-Digital

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „go-digital“ werden Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung gefördert. Die Beratung strukturiert sich dabei in zwei Leistungsstufen: Potenzialanalyse/Realisierungskonzept sowie Konkretisierung bzw. Umsetzungskonzept. Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 50 % der Vorhaben bezogenen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von max. 1.100 Euro netto förderfähig. Es können bis zu 30 Beratertage gefördert werden.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fördert konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen (Einzelberatungen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung wie z.B. dem digitalen Wandel, Kosteneinsparungen oder Anpassungen des Geschäftsmodells. Die Förderquote liegt bei 50% bei max. förderfähigen Beratungskosten von 3.500€ (Eigenanteil: 1.750€). Es können höchstens zwei in sich geschlossene Beratungen pro Jahr und fünf pro Richtliniendauer gefördert werden.

INQA-Coaching

Das Förderprogramm „INQA-Coaching“ ist das Nachfolgeprogramm von „unternehmensWert: Mensch plus“. „INQA-Coaching“ fördert beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse (3 Stufen), die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert. Ziel ist es, die Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Transformation/Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten/zukunftsfähigen Unternehmenskultur zu unterstützen. Mit einem 80%igen Zuschuss werden bis zu 12 Beratertagen (max. 1.200 netto/Beratertag) gefördert. Die Beratungsleistungen werden durch autorisierte Prozessberater*innen durchgeführt. Anträge können durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen gestellt werden.

Förderprogramme: Investitionen

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU (ausgelaufen)

Mit der Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in digitale Technologien (Modul 1) sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (Modul 2). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe. Die Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße bis zu 50%. Unter bestimmten Voraussetzungen sind höhere Förderquoten möglich. Die max. Fördersummen betragen 50.000 Euro für Einzelunternehmen und 100.000 Euro für Unternehmen aus Wertschöpfungsketten/-netzwerken. Unternehmen müssen mit ihrem Antrag einen Digitalisierungsplan einreichen. Achtung: Die Antragstellung läuft im Losverfahren.

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Mit dem „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, der Life Sciences, des eHealth-Bereichs sowie kleine freiberufliche Planungsbüros Investitionen in Digitalisierungsvorhaben fördern lassen. Gefördert werden IKT-Hardware, -Software und -Lizenzen sowie Hard- und Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Der Zuschuss für kleine Unternehmen beträgt 35% und für mittlere Unternehmen 20% der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 und 50.000 Euro. Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist, dass ein digitaler Transformationsprozess mit hohem Innovationsgehalt im Unternehmen eingeleitet und nachgewiesen wird.

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ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

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Mit dem „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ der Kreditanstalt KFW können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel innovativer Unternehmen zinsgünstig finanziert werden. Anträge für einen Kredit können durch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, junge Unternehmen in Gründung sowie Freiberufler gestellt werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 25 Millionen Euro.

Förderprogramme: Forschung und Entwicklung (Innovation)

Kleinprojektefonds (KPF) INDUSTR_I4.0

Der „Kleinprojektefonds“ INDUSTR_I4.0 beschleunigt den digitalen Wandel in der deutsch-niederländischen Grenzregion, speziell für KMU. Das Projekt wird durch das Interreg VI Programm Deutschland-Niederlande unterstützt und von Oost NL durchgeführt. Seit April 2024 können Unternehmen Fördermittel für Machbarkeitsstudien und Innovationsprojekte beantragen. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung und die Laufzeit des Projekts erstreckt sich von bis 2027. Ziel ist die Umsetzung von 80 grenzüberschreitenden digitalen Innovationsprojekten und 80 Machbarkeitsstudien, wobei die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnern im Fokus steht.

Logo_KPF_INDUSTR_I4.0

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

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Das „Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums unterstützt Unternehmen bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Innovationsprojekten. Im Fokus dieses Programms steht sowohl die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen als auch experimentelle Entwicklungen wie etwa Pilot- und Demonstrationsanlagen. Gefördert werden neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft auch kooperierende Forschungseinrichtungen. In begründeten Ausnahmefällen erhalten Nicht-KMU ebenfalls Unterstützung. Der max. Zuschuss beläuft sich auf bis zu 1 Mio. Euro.

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Mit der „Niedrigschwelligen Innovationsförderung für KMU und Handwerk“ bietet das niedersächsische Wirtschaftsministerium kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine finanzielle Unterstützung bei der Realisierung innovativer Vorhaben. Darunter fallen die niedrigschwellige Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen. Das Ziel dieses Programms ist die Verbesserung der unternehmerischen Marktchancen, indem technische und wirtschaftliche Risiken reduziert werden. Bezuschusst werden KMU sowie Handwerksunternehmen mit bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 100.000 Euro.

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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Logo Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) marktorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte des innovativen Mittelstands in Deutschland. Ziel des Programms ist die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Zuschüsse erhalten neben den Unternehmen auch die mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Um Unternehmen und Forschungseinrichtungen passgenaue Förderung zu ermöglichen, bietet ZIM vier verschiedene Optionen: ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte, ZIM-Kooperationsnetzwerke und internationale ZIM-Kooperationsnetzwerke.

Förderprogramme: Weiterbildung und Schulung

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) (ausgelaufen)

Das Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ bietet Unternehmen die Chance, einen positiven Beitrag zum Fachkräftemangel zu leisten. Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen für Beschäftigte sowie Betriebsinhaber*innen in den SER-Programmgebieten Weser-Ems, Braunschweig und Lüneburg. Im Detail bedeutet diese Fördermaßnahme, dass anfallende Kosten für Qualifizierung (z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personal (z.B. Ausgaben für Freistellung) bezuschusst werden. Der Zuschuss liegt bei 50%, min. jedoch 1.000 Euro.

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Ansprechpartner

Foto Paul Bauer

Herr Paul Bauer ist Ansprechpartner zu dem o.g. Thema und steht Ihnen bei Fragen (E-Mail: p.bauer@lkclp.de, Tel.: 04471/15-408) gerne zur Verfügung.

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