Förderprogramme

Nachhaltigkeit

Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen, energie- und materialeffiziente Produktionsanlagen und Prozesse. Im Zuge der Nachhaltigkeit gibt es eine Reihe von Zuschüssen von Bund und Ländern, mit denen Unternehmen sich ihre Investitionsvorhaben in vielfältiger Form fördern lassen können. Nachfolgend aufgeführt sind die wichtigsten Förderprogrammen für niedersächsische Unternehmen.

Förderthemen:

  • Klima
  • Material- und Energieeffizienz
  • Mobilität
  • Solar
  • Wasserstoff

Hier finden Sie einen Gesamtüberblick (Stand: 01.12.2023): Download.

Bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm hilft auch der Energieeffizienz-Förderweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Förderwegweiser.


Förderprogramme: Klima

Transformationsberatung – Impuls Klimaneutralität

Zwei Begriffe, die Unternehmen zukünftig prägen werden und auf eine nachhaltige Wirtschaft abzielen, sind der europäische „Green Deal“ und die „EU-Taxonomie“. Der Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist ein enormer Transformationsprozess, der von den Unternehmen angegangen werden muss und diese vor Herausforderungen stellt. Unterstützung gibt die Klima- und Energieagentur Niedersachsen mit der kostenfreien „Transformationsberatung – Impuls Klimaneutralität“, über die Unternehmen den Einstieg in Richtung Klimaneutralität und Klimamanagement erhalten sollen, um auf Dauer den Status der Treibhausgasneutralität zu erreichen. Beraten wird in diesem Zusammenhang beispielsweise zu Hintergründen, Funktionsweisen und Logik von Klimaneutralität und Treibhausgas-Bilanzierung sowie zu betrieblichen Treibhausgas-Quellen. Interessierte Unternehmen, die das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, müssen sich mit einer Interessenbekundung online an die KEAN wenden.

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Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

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Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die Kreditanstalt KFW Investitionen zur Reduzierung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen. Mittelständische Unternehmen sollen mit dem Förderinstrument an die kommende EU-Taxonomie herangeführt werden. Die Klimaschutzoffensive umfasst die nachfolgenden sieben Fördermodule: Herstellung klimafreundlicher Technologien (1), klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien (2), Energieversorgung (3), Wasser, Abwasser, Abfall (4), Transport und Speicherung von CO2 (5), nachhaltige Mobilität (6) und „grüne“ IT (7). Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter Kredit (bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben) in Verbindung mit einem Klimazuschuss.


Förderprogramme: Material- und Energieeffizienz

Bundesförderung: Energie-/Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt der Bund Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe, die in nachhaltige, energieeffiziente Technologien investieren wollen. Das Förderprogramm umfasst die folgenden fünf Module: Querschnittstechnologien (1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (2), Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (3), energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (4) sowie Transformationskonzepte (5). Ziel ist es, dass Potential zur Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen durch den effizienten Einsatz von Ressourcen zu heben. So können beispielsweise über das neue Modul 5 Transformationskonzepte CO2-Bilanzierungen und entsprechende Zertifizierungen gefördert werden. Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Modul in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten (über die KFW).

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Förderkredit: Erneuerbare Energien – Standard

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Mit dem Förderkredit Erneuerbare Energien – Standard unterstützt die Kreditanstalt KFW Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen bei der Errichtung, Erweiterung und dem Erwerb von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien einschließlich zugehöriger Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Darüber hinaus werden auch die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien oder Wärme-/Kältenetze sowie Speicher, die aus diesen gespeist werden, gefördert. Pro Vorhaben kann der Förderkredit bis zu 50 Mio. Euro betragen.

Transformationsberatung – Impuls Energie-/Materialeffizienz

Die Effizienzsteigerung von und der schonende Umgang mit Energie und Materialien macht Unternehmen wettbewerbsfähiger. Diese Tatsache lässt sich darin begründen, dass ein geringerer Ressourcenverbrauch und CO2-Austoß zu Kostenvorteilen führt. Zur Unterstützung von Unternehmen (KMU), durch Effizienzmaßnahmen den Energie- und Materialverbrauch zu senken und dabei gleichzeitig Kosten zu reduzieren, bietet die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) seit dem 01.01.2022 Transformationsberatungen zu den genannten Themen an. Qualifizierte Energieberater*innen nehmen vor Ort die Abläufe, Prozesse und Verbräuche in Augenschein, identifizieren Optimierungspotenziale und schlagen potenzielle Maßnahmen vor. Anschließend erhalten die Unternehmen einen Beratungsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen und Einsparmöglichkeiten sowie Hinweisen auf Fördermöglichkeiten. Interessierte Unternehmen, die das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, müssen sich mit einer Interessenbekundung online an die KEAN wenden.

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Energieaudit DIN EN 16247

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Im Rahmen des Moduls 1 der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme können sich u.a. Unternehmen (KMU) ein Energieaudit fördern lassen, dass die wesentlichen Anforderungen im Sinne des § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere DIN EN 16247, erfüllt. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind besonders die Bereiche Produktionsanlagen/-prozesse, Querschnittstechnologien, Transport sowie allgemein das Nutzerverhalten. Die Förderhöhe ist an die jährlichen Energiekosten der antragstellenden Unternehmen geknüpft und beträgt bei einer Förderquote von 80% des förderfähigen Beratungshonorars, max. 6.000 Euro.

Energieberatung DIN V 18599

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Gegenstand der Förderung sind entweder ein energetisches Sanierungskonzept oder eine Neubauberatung. Die Zuschusshöhe beträgt, in Abhängigkeit zur Nettogrundfläche des betreffendes Gebäudes, 80% des förderfähigen Beratungshonorars, max. jedoch 8.000 Euro. Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

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KMU-innovativ: Energieeffizienz und Klimaschutz

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert über diese Förderrichtlinie Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Schwerpunkte in den Themenfeldern Energieeffizienz und Klimaschutz sind u.a. systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie, treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren, klimarelevante Querschnittstechnologien oder Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz. Dabei relevant ist die Exzellenz und der Innovationsgrad des Vorhabens. Besonders angesprochen sind innovative, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Position im Wettbewerb ausbauen wollen. Ein Lotsendienst bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes berät interessierte Unternehmen in allen Fragen. Antragsstichtage sind jährlich der 15. April und 15. Oktober.

Förderung: Dekarbonisierung in der Industrie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) fördert mit diesem Förderprogramm Projekte in energieintensiven Industrien, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitestgehend und dauerhaft reduzieren sollen. Davon betroffen sind Treibhausgasemissionen, die nach dem heutigen Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind. Die Förderung umfasst Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab Technologiereifegrad 4 (TRL 4), die Erprobung in Versuchs-/Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Beispielhafte Maßnahmen sind die Entwicklung treibhausgasneutraler oder Umstellung auf strombasierte Verfahren. Die max. Förderhöhe im Rahmen der AGVO hängt von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens ab. Das formale Antragsverfahren verläuft zweistufig. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).


Förderprogramme: Mobilität

Förderung nicht öffentliche zugänglicher Ladestationen in Betrieben/Kommunen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Aufbau von Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Firmen-/Dienst- und private Fahrzeuge. Die Förderung beinhaltet den Erwerb und die Errichtung fabrikneuer, nicht öffentlich zugänglicher, stationärer Ladestation inkl. des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene Nebenarbeiten als auch Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen. Unternehmen können bis zu 900 Euro pro Ladestation (70% der förderfähigen Ausgaben), max. 45.000 Euro pro Standort, erhalten. Voraussetzungen: Die Ladestation muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind. Darüber hinaus muss 100%iger Ökostrom zum Laden verwendet werden. Die Richtlinie endet zum 31.12.2022.

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Förderung von Elektromobilitätskonzepten

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Mit der Richtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Erstellung gewerblicher und kommunaler Elektromobilitätskonzepte im Sinne einer Umweltstudie nach § 49 Abs. 7 AGVO. Ziel der Konzepte ist es anhand konkreter Handlungsmaßnahmen aufzuzeigen, wie Investitionsmittel für die Elektromobilität gezielt und nutzbringend eingesetzt werden. Der Umstieg auf Elektromobilität bzw. die Integration der Elektromobilität in Unternehmen/Kommunen ist dabei detailliert darzustellen. Konzeptschwerpunkte für Unternehmen betreffen die Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten/Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten oder die Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente. Die max. Förderhöhe beträgt 100.000 Euro. Der nächste Antragsstichtag ist der Homepage zu entnehmen.

Förderung von E-Lastenfahrrädern

Über diese Richtlinie fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt sind u.a. private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie der Art ihrer Tätigkeit. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das E-Lastenfahrrad durch Muskelkraft fortbewegt wird, mind. über zwei Räder sowie eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport verfügt. Die max. Tretunterstützung darf 25 km/h nicht überschreiten. Weiterhin muss das E-Lastenfahrrad serienmäßig und fabrikneu sein, eine Nutzlast von mind. 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können. Förderfähig sind 25 % der Anschaffungsausgaben, max. jedoch 2.500 pro E-Lastenfahrrad.

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Impulsberatung – Betriebliches Mobilitätsmanagement

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Ob auf dem Arbeitsweg, in der Beschaffung und Versorgung oder der Auslieferung. Nachhaltig gestaltete Mobilitätsformen und -prozesse werden zunehmend wichtiger für Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen. Gründe dafür sind beispielsweise dichte und zeitintensive Verkehrswege oder immer teurer werdende Unterhaltungskosten für (Last-)Kraftfahrzeuge. Mit der „Impulsberatung – Betriebliches Mobilitätsmanagement“ bietet die Klima- und Energieagentur Niedersachsen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Unterstützung bei der Entwicklung und Sensibilisierung nachhaltiger Mobilitätskonzepte an. Thematisiert werden die Bereiche Dienstreisen, Mitarbeitermobilität, der eigene Fuhrpark sowie die Verkehrsinfrastruktur und der zur Verfügung stehende Parkraum. Im Anschluss an den Beratungstermin erhalten die Unternehmen individuelle Umsetzungsempfehlungen für eine nachhaltigere betriebliche Mobilität. Betriebliche Logistikprozesse, die z.B. den Güter- und Warenverkehr umfassen, sind nicht Teil der Beratungsleistungen. Interessierte Unternehmen, die das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, müssen über einen Bewerbungsbogen an die KEAN wenden.


Förderprogramme: Solar

Transformationsberatung – Impuls Solar

Die Sonne bietet beinahe unendlich viel Energie, die zu Strom und Wärme umgewandelt und vielfältig genutzt werden kann. Durch die Nutzbarmachung dieser Energiequelle können Unternehmen enorme Kosten einsparen. Um Unternehmen einen Einstieg in diese Thematik zu erleichtern und die wirtschaftliche Nutzung von Solarenergie mit all ihren Potenzialen betriebsspezifisch aufzuzeigen, bietet die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) die „Transformationsberatung – Impuls Solar“ an. Die Beratungsinhalte orientieren sich dabei an folgenden Themen: Stromeigenverbrauch und -einspeisung, Stromspeicherung sowie Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse und bei Interesse auch solare Mobilität. Interessierte Unternehmen, die das kostenfreie Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, müssen sich mit einer Interessenbekundung online an die KEAN wenden.

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Förderprogramme: Wasserstoff

Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen

Mit dieser Richtlinie fördert das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft. Konkret zielt die Förderung auf die Initiierung, Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben zu grünen Wasserstofftechnologien ab. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in beispielsweise hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, energieeffiziente Fernwärme/Fernkälte und weitere Energieeffizienzmaßnahmen. Gefördert werden u.a. Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderhöhe beträgt max. 8 Mio. Euro. 

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Ansprechpartner

Foto Paul Bauer

Herr Paul Bauer ist Ansprechpartner zu dem o.g. Thema und steht Ihnen bei Fragen (E-Mail: p.bauer@lkclp.de, Tel.: 04471/15-408) gerne zur Verfügung.

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